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n Salvatorische Klausel n
Ist eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln/Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam,
so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der Klausel/Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen Klauseln/Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

 

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